Disziplinarrecht

Bei meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Beamtenrechts gehört zu meinen Mandanten z.B. Feuerwehrangehörige, Polizisten und Soldaten, denen ich bei Auseinandersetzungen mit ihrem Dienstherrn zur Seite stehe unabhängig davon, ob im Disziplinarrecht oder im Strafverfahren.

Im Rahmen der Strafverteidigung von Beamten weiß ich um die Besonderheiten und strebe die Einstellung des Verfahrens oder zumindest ein Strafmaß an, das den Beamtenstatus nicht gefährden.

Beamtenrecht

Ich berate Beamte bereits frühzeitig bei Vorermittlungen zur Einleitung des Disziplinarverfahrens und vertrete sie im Lauf des gesamten Disziplinarverfahrens und bei Regressen, gegebenenfalls auch vor dem Verwaltungsgericht.