Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, ist die Polizei oft nicht „Ihr Freund und Helfer“.

Anwaltskontakt – je früher, desto besser

Meine Tätigkeit auf dem strafrechtlichen Gebiet umfasst die Strafverteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe.

Zu meiner Tätigkeit im Ermittlungsverfahren gehört die Prüfung der Aktenlage sowie eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, um eine Anklage möglichst zu vermeiden. Dazu zählt auch die Betreuung von Mandanten, die bereits einen Strafbefehl erhalten haben und nun innerhalb von zwei Wochen hiergegen Einspruch einlegen wollen.

Bei der Polizei gilt: Reden ist Silber, Schweigen Gold.

Hauptverhandlung

Ebenfalls übernehme ich die Vertretung in der Hauptverhandlung, wenn es zur Anklage gekommen ist.

Zu meinem strafrechtlichen Tätigkeitsbereich gehört auch die Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufungen, Revisionen etc. bei denen ich bei komplexeren Strafverfahren auch mit Revisionsspezialisten zusammen arbeite.

Nebenklage / Opfervertretung

Auch habe ich in der Vergangenheit sehr viel Erfahrung in der Vertretung von Geschädigten von Straftaten im Rahmen der so genannten Nebenklage gesammelt. Hier geht es einerseits darum, dem Geschädigten bei einer oft belastenden Hauptverhandlung beizustehen, andererseits aber auch durch die Beteiligung am Strafverfahren überhaupt erst die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen durch Stellen von Beweisanträgen etc.

Auch sind Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren leichter und kostengünstiger geltend zu machen als später gesondert im Zivilverfahren. Das sog. Adhäsionsverfahren oder „2in1“ führe ich für Sie durch.

Zeugenbeistand

Im Rahmen von Zeugenvernehmungen, durch die sich ein Zeuge möglicherweise belasten könnte, nehmen ich den Termin bei der Polizei oder in der Hauptverhandlungstermin vor Gericht mit dem Zeugen als Zeugenbeistand wahr, um dann dort bei möglichen Fragen, die ein Risiko einer Selbstbelastung beinhalten, rechtzeitig eingreifen zu können.

Durchsuchungen / Verhaftungen

Zudem stehe ich für eine entsprechende Beratung bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen etc. zur Verfügung. Dies möglichst auch bereits im Vorfeld, um durch etwaige Verhaltensanweisungen an den Mandanten bzw. sein Personal Rechtsverluste zu vermeiden. In diesem Zusammenhang nehme ich auch Ortstermine wahr, um bei Durchsuchungen etc. anwesend sein zu können.