Keine Anwaltskosten
Noch am Unfallort scheinen viele Verkehrsunfälle eindeutig zu sein – bis die Versicherung ins Spiel kommt. Sie hat rein eigenwirtschaftliche Interessen, so dass oft vom Laien ohne anwaltlichen Beistand unbemerkt Nebenpositionen gekürzt oder nicht gezahlt werden. Aber auch vorgeschobene Mithaftungseinwände oder vorschnelle Kürzungen von Schadenspositionen prägen das Regulierungs-verhalten. Daher ist wichtig, dass ich mich von Anfang an für Sie in die Abwicklung auch vermeintlich eindeutiger Unfälle einschalte. Kosten entstehen Ihnen keine – die Versicherung muss bei einer Haftung den Anwalt des Geschädigten zahlen.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht beschäftige ich mich überwiegend mit Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Hier ist oberste Priorität, so schnell wie möglich bei den Versicherungen auf eine umfassende Regulierung der Fahrzeugschäden hinzuwirken. Ebenfalls liegt mein Augenmerk darauf, auch vermeintliche Nebenpositionen wie z.B. Mietwagen, Nutzungsausfall etc. durchzusetzen.
Personenschaden
Bei Unfällen mit Personenschäden sehe ich es als meine Hauptaufgabe, meine Mandanten von sämtlichen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Regulierung des Unfalls zu befreien, damit sich dieser auf seine Genesung konzentrieren kann. Grundlage für die umfassende Geltendmachung aller Ersatzansprüche wie z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Renten etc. ist die dauerhafte Betreuung und der enge Kontakt zum Mandanten, um eine angemessene Bezifferung dieser Ansprüche zu ermöglichen.
Motorradfahrer
Als Motorradfahrerin weiß ich zudem um die besonderen Situationen, denen sich Motorradfahrer im Straßenverkehr ausgesetzt sehen und kann meine Mandanten mit entsprechendem Hintergrundwissen beraten.
Bußgeldverfahren
Weitere Schwerpunkte ist die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten.
Dies betrifft z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen das Handy-Verbot, gegen die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands, die Ladungssicherung usw., die neben einer Geldbuße, auch Punkte oder sogar ein Fahrverbot zur Folge haben.
Verkehrsstrafrecht
Auch die Strafverteidigung gegen Vorwürfe wie z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten etc. gehören zu meiner Tätigkeit mit dem vorrangigen Ziel, die oft weit reichenden Folgen wie die Verhängung eines Fahrverbots oder Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden und anschließenden Konflike mit der Fahrerlaubnis-behörde vorzubeugen.
Versicherungsrecht
Weiterhin gehört die Beratung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten im Kasko- und Haftpflichtbereich bzw. bei Rückforderungsansprüchen von Versicherern, die bei Obliegenheitsverletzungen aus dem Versicherungsfall z.B. bei Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrten entstehen. Sie sind oft teurer, als die eigentlich Strafe, so dass auch hierauf von Anfang zu achten ist.
Fahrzeug – Kaufverträge
Ein weiteres großes Spektrum sind Kaufverträge von Fahrzeugen, bei denen oft Schwierigkeiten auftreten können, wie z.B. verschwiegene (Unfall-)Schäden, Sachmängel, Fehlen von Beschaffenheitsgarantien des Fahrzeugs, etc.
Fahrerlaubnisrecht
Weiterer Bereich ist das Fahrerlaubnisrecht, das sämtliche Rechtsfragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis umfasst. Dieser Bereich betrifft vornehmlich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), d.h. den so genannten „Idiotentest“, die die Fahrerlaubnisbehörden teilweise zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis fordern. Auch berate ich rund um den neuen Punktekatalog, die Übergangsphase der alten Punkte und deren Umrechnung sowie um Möglichkeit des Abbaus von Punkten im Verkehrszentralregister, die richtige Verhaltensweise bei der Anordnung von Aufbauseminare etc.
Leasing
Ebenfalls bin ich im Zusammenhang mit Schwierigkeiten bei Fahrzeugleasing bzw. -finanzierung sowie im Rahmen der Abwicklung der entsprechenden Verträge sowie Rückgabe am Vertragsende tätig.